Häufig gestellte Fragen zum Thema Organspende

• Welche Gesetze regeln in Deutschland die Organspende?

In Deutschland sind Organentnahmen und -transplantationen in einem eigenen Gesetz, dem Transplantationsgesetz (TPG), geregelt. Dieses definiert die grundlegenden Voraussetzungen und alle beteiligten Institutionen für Organentnahmen (postmortale Organspenden und Lebendorganspenden) und -transplantationen. Nähere Ausführungen macht die Bundesärztekammer in den Richtlinien zu Organtransplantationen, diese wiederum haben so genannten untergesetzlichen Charakter, werden fortlaufend aktualisiert und sind im Gegensatz zu Leitlinien von Fachgesellschaften zwingend zu befolgen. Innerhalb der Bundesärztekammer werden die Richtlinien von der Ständigen Kommission Organtransplantation erarbeitet und von der Prüfungs- und Überwachungskommission überwacht. Neben medizinischen Experten gehören der Ständigen Kommission Organtransplantation Juristen, Ethiker, Patienten, Angehörige von Organspendern sowie Vertreter der Koordinierungsstelle (Deutsche Stiftung Organtransplantation), der Vermittlungsstelle (Eurotransplant), der Auftraggeber im Gesundheitswesen (GKV-Spitzenverband, Deutsche Krankenhausgesellschaft und Bundesärztekammer) und der Länder an.

• Welche Voraussetzungen sind notwendig, um nach dem Tod Organe spenden zu können?

  1.  Beim Verstorbenen muss der irreversible Ausfall aller Hirnfunktionen, also der Hirntod, festgestellt worden sein.
  2.  Es muss eine Zustimmung, z.B. in Form eines Organspendeausweises  des Verstorbenen oder durch eine andere Willensbekundung vorliegen. Ist der Wille  des Verstorbenen unklar, so gibt das Transplantationsgesetz vor, dass Angehörige zu befragen sind, die dann nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen über eine Organentnahme zu entscheiden haben.
  3.  Ein Organspender wird vor dem Tod immer auf einer Intensivstation eines Krankenhauses behandelt, denn nur dort kann der Hirntod diagnostiziert werden. Jeder Hirntote ist künstlich beatmet und hat nur durch die Intensivtherapie über eine gewisse Zeit eine stabile Funktion potentieller Spenderorgane. Menschen, die außerhalb eines Krankenhauses versterben, oder die im Krankenhaus nicht auf einer Intensivstation behandelt werden, können keine Organe spenden.

• Was bedeutet der Hirntod?

Ist ein Mensch hirntot, sind sämtliche Funktionen des Großhirns, des Kleinhirns sowie des Hirnstamms unwiderruflich erloschen. In diesem Fall ist das Gehirn als Steuerorgan der elementaren Lebensvorgänge ausgefallen, und der Tod des Menschen ist eingetreten. Während bei anderen Todesformen wie Herzstillstand bei Kammerflimmern oder nach Ertrinken eine Wiederbelebung des Verstorbenen erfolgreich sein kann, ist der Hirntod ein irreversibler, also hundertprozentig unumkehrbarer Tod. Die Diagnostik des Hirntodes ist seitens der Bundesärztekammer streng geregelt. Sie wird von zwei unabhängigen Ärzten durchgeführt und mittels eines vorgegebenen Protokolls dokumentiert. Die Hirntoddiagnostik kann andere Schädigungsformen des Gehirns, z.B. ein Koma, sicher unterscheiden und ausschließen.

• Warum können bei einem Hirntoten dennoch Organe entnommen werden?

Der Mensch ist mit eingetretenem Hirntod sicher verstorben und in keinem Fall wiederbelebbar. Mit dem Verlust aller Hirnfunktionen fällt der Atemantrieb aus, und es gibt keinerlei Empfinden und Schmerzen. Allerdings kann die Funktion der Organe mittels einer Intensivtherapie noch für eine begrenzte Zeit erhalten werden. Der Körper wird künstlich beatmet und die Organe mit Sauerstoff versorgt. Der Kreislauf bleibt durch Medikamente stabil, wodurch die Organe mit Energie versorgt werden. In dieser Phase können in einer Operation Organe zur Transplantation entnommen werden. Werden schließlich die Geräte abgestellt, kommt es in kurzer Zeit zum Sauerstoffmangel und Herz-Kreislauf-Stillstand des Verstorbenen, dann erlischt auch die verbliebene Funktionsfähigkeit aller weiteren Organe.

• Wie kommt es zum Hirntod?

Der Hirntod wird immer durch plötzliche, unplanbare Ereignisse verursacht, z.B. durch eine Hirnblutung, einen Schlaganfall, einen vorübergehenden Kreislaufstillstand mit Sauerstoffmangel im Gehirn wie auch durch Unfälle mit schweren Kopfverletzungen.

• Welche Vorerkrankungen schließen eine Organspende von vorneherein aus?

Vorerkrankungen, die mit der Organspende auf den Empfänger übertragen werden können, sind problematisch. Dazu gehören in erster Linie aktive Krebserkrankungen oder schwere Infektionen. Bei sämtlichen Vorerkrankungen eines potentiellen Spenders entscheiden die Ärzte im Einzelfall, ob eine Organspende möglich und sinnvoll ist.

• Werden einem Organspender immer alle Organe entnommen?

Prinzipiell können einem geeigneten Organspender zwei Lungenflügel, zwei Nieren, das Herz, die Leber und sehr selten auch die Bauchspeicheldrüse sowie Teile des Dünndarms entnommen werden. Dies ist aber nur in den seltensten Fällen möglich, im Durchschnitt werden jedem Spender drei Organe entnommen. Wichtig zu wissen ist, dass immer nur jene Organe entnommen werden, für die es einen passenden Empfänger gibt. Dies wird vor einer Organentnahme geklärt. Findet sich kein Empfänger auf der Warteliste, so verbleibt auch ein potentiell geeignetes Organ im Spender.

• Gibt es ein Höchstalter für die Organspende?

Nein, entscheidend ist das biologische, nicht das kalendarische Alter. Der bislang älteste publizierte Organspender war 100 Jahre und 10 Monate alt.

• Wird jeder, der in einem Krankenhaus stirbt, automatisch auch Organspender?

Nein, denn es gelten die Voraussetzungen für den Hirntod sowie die grundsätzliche Eignung (biologisches Alter, Art der Erkrankung / Verletzung etc.).

• Wird, wenn ich einer Organspende zugestimmt habe, im Notfall alles unternommen, um mein Leben zu retten?

Ja! Eine Organspende wird ausschließlich dann in Betracht gezogen, wenn ein irreversibler Hirntod festgestellt wurde. Dem geht grundsätzlich eine maximale Therapie voraus, um das Leben des Patienten zu retten.

• Was passiert nach der Organspende mit dem Leichnam?

Wie bei einer Operation zu Lebzeiten werden die Einschnitte verschlossen und die Wunden versorgt. Einer würdevollen Verabschiedung vom Verstorbenen steht nichts im Wege.

• Erfährt der Organempfänger, wer das Organ gespendet hat?

Nein, eine Organspende ist in Deutschland immer anonym. Der Empfänger erfährt nicht, wer der Spender war und woher das Spenderorgan kommt. Auf Wunsch können die Angehörigen des Spenders über die Deutsche Stiftung Organspende (DSO) anfragen, ob die Transplantation erfolgreich war, aber auch sie erfahren nicht, an wen die Organe vermittelt wurden. Empfänger können einen anonymen Dankesbrief an die Angehörigen des Spenders schreiben, wenn sie das möchten. Dieser Brief wird dann von der DSO den Angehörigen des Spenders übermittelt, oftmals ist es ein großer Trost zu erfahren, dass mit der Organspende anderen Menschen geholfen werden konnte.

• Wer erhält ein Spenderorgan?

Die Verteilung eines Spenderorgans auf einen der vielen Wartelistepatienten wird Organallokation genannt. Das Transplantationsgesetz gibt hierzu vor, dass Organe „insbesondere nach Dringlichkeit und Erfolgsaussicht“ zu verteilen sind. In ihren Richtlinien zur Organtransplantation regelt die Bundesärztekammer für alle Arten von Organen die Allokation sehr detailliert. Nieren beispielsweise werden nach Blutgruppe, immunologischer Verträglichkeit und Wartezeit verteilt. Bei Lebern, Herzen und Lungen spielen auch Größe und Gewicht des Spenderorgans eine Rolle, da sie mit der Körpergröße des Empfängers kompatibel sein müssen. Patienten, bei denen die Transplantation hoch dringlich ist, können in der Allokation bevorzugt werden, um ihr Überleben zu sichern. Grundprinzipien aller Regelungen sind Gerechtigkeit und Nachvollziehbarkeit, das heißt, es wird immer dokumentiert, wie und warum ein Organ den Weg in den Empfänger findet. Nichtmedizinische Faktoren, wie zum Beispiel der Versicherungsstatus eines Patienten oder gar finanzielle Aspekte, spielen für die Organzuteilung keine Rolle.

• Was ist eine Lebendorganspende?

Gesunde Personen können in besonderen Fällen zu Lebzeiten eine der beiden Nieren oder einen Teil ihrer Leber an einen Angehörigen spenden. In Einzelfällen gilt dies auch für einen Teil der Lunge oder einen Lungenlappen. Eine Lebendorganspende muss immer sehr sorgfältig abgewogen werden, da jeder Eingriff auch die Gesundheit des Spenders beeinträchtigen kann. Lebendorganspenden werden daher in jedem einzelnen Fall von einem externen Expertengremium überwacht, diese Funktion übernehmen die Lebendspendekommissionen der Landesärztekammer. Ihnen gehören erfahrene Ärzte, Juristen und Psychologen an.

• Wann kommt eine Lebendorganspende in Frage?

Eine Lebendorganspende darf laut Transplantationsgesetz nur unter Verwandten ersten oder zweiten Grades, also unter Eltern und Geschwistern, unter Ehepartnern und Verlobten sowie unter Menschen, die sich persönlich besonders nahestehen, durchgeführt werden. Eine Organentnahme ist in Deutschland bei einem lebenden Menschen unter anderem bislang nur dann zulässig, wenn zum Transplantationszeitpunkt kein passendes Organ aus einer postmortalen Spende verfügbar ist.

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